Zur Startseite

Blog

04.05. 2022
Die Musikhochschule Münster hat mich am 27.04. 2022 zum Honorarprofessor ernannt!

In der Pressemeldung heißt es:

"Mit der Ernennung wird Frank Bauchrowitz als eine in Berufspraxis und Lehre herausragende Persönlichkeit geehrt, die maßgeblich zu Erfolg und Ansehen der Musikhochschule Münster beiträgt. Als selbstständiger Rechtsanwalt hat sich Frank Bauchrowitz auf die Musikbranche spezialisiert. Musivertragsrecht, Urheberrecht, Arbeits-, Tarif-, Steuer- und Sozialrecht für Musizierende zählen zu seinen Kernkompetenzen, darüber hinaus ist er zertifizierter Mediator. Mit der Verleihung der Bezeichnung „Honorarprofessor“ werden seine hochqualifizierten berufspraktischen Leistungen in den Bereichen des Musikrechts und der individuellen Berufskonzeptentwicklung der jungen Musikerinnen und Musiker sowie sein Engagement für die Belange der Musikhochschule Münster gewürdigt und die enge Verbundenheit gefestigt. Ausdrücklich hob der Dekan in seiner Laudatio den herausragenden Einsatz des Juristen hervor: „Die vielfältigen Aspekte seines langjährigen Wirkens haben Herrn Bauchrowitz zu einer integralen Persönlichkeit der Musikhochschule Münster werden lassen."

Ich bin stolz und freue mich sehr über diese Art der Würdigung durch die Musikhochschule Münster, die mir seit Jahren sehr am Herzen liegt. Vielen Dank!


09.01. 2019
Gestern habe ich einen Vortrag im Rahmen des "Projekttag Recht" bei der Jungen Deutschen Philharmonie gehalten. Dieses traditionsreiche Studierendenorchester hat sich von mir in die "Grundlagen der Gastverträge für Orchestermusiker", das "Einkommensteuerrecht für selbständige Musiker" und in die "Funktionsweise der Künstlersozialkasse" einführen lassen.
Das besonders große Interesse der rund 95 jungen Musikerinnen und Musiker an den rechtlichen Aspekten ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit hat sehr zur guten Atmosphäre beigetragen. Vielen Dank für die tolle Zeit!

11.03. 2018
Heute habe ich im Jib Münster einen Vortrag zum Thema "Die Band als GbR" gehalten. Es ging um die Gestaltungsmöglichkeiten im GbR-Vertrag und die steuerlichen Aspekte der GbR. Diese Themen sorgen bei vielen Bandmitgliedern für etliche Fragen, nicht nur in der Anfangsphase. Entsprechend groß war das Interesse der Teilnehmer.
Wie immer war der Workshop vom create music Team exzellent organisiert und betreut. Vielen Dank!

Das Foto stammt vom Workshopteilnehmer Jan Hüsing Vielen Dank für die Nutzungserlaubnis! 
Vortrag Jib Münster 11032018
08.02. 2018
Gestern war ich in Jena und habe bei einer Tagung des Militärmusikdienstes der Bundeswehr einen Vortrag über die Basics im Urheberrecht für Musiker gehalten. Besonders habe ich mich über die gute Stimmung und die vielen interessierten Nachfragen gefreut. Vielen Dank für die Einladung!

04.09. 2017
Meine Broschüre "Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?" habe ich nochmals aktualisiert. Die neue 4. Auflage 08/2017 gibt es hier: Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?

23.06. 2017
Vortrag in der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen
Ich komme gerade aus Trossingen wieder! Dort habe ich an der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung einen Vortrag zu verschiedenen Themen gehalten, die Musiklehrkräfte (Honorarkräfte und selbständige Musiklehrer) betreffen.
Ich kann dieses professionell geführte Haus mit seiner herzlichen Atmosphäre nur wärmstens empfehlen! 


21.10. 2016
"Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?" in geänderter Auflage!
Meine Broschüre "Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?" habe ich nochmals überarbeitet. Die neue Auflage November 2016 gibt es hier: Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?


20.09. 2016
"Qualität durch Fortbildung"
Bereits zum vierten Mal seit 2007 hat mir die Bundesrechtsanwaltskammer das Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" verliehen (siehe Grafik rechts). Die Bundesrechtsanwaltskammer schreibt zum Thema Fortbildung auf ihrer Website "Regelmäßige Fortbildung ist ein unerlässliches Mittel zur Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen und wird deshalb auch von der Bundesrechtsanwaltsordnung als eine der anwaltlichen Grundpflichten benannt." Speziell zum Zertifikat schreibt die Kammer: "Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können. Die BRAK gibt deshalb denjenigen, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, ein Werbemittel an die Hand. (...) Damit fühlen sich Mandanten im Vertrauen in ihren Rechtsanwalt gestärkt, und potenzielle Auftraggeber erkennen sofort, dass sich dieser Rechtsanwalt besonders um seine Fortbildung bemüht." In diesem Sinne werde ich auch in den nächsten drei Jahren daran arbeiten, mein Beratungsniveau auch durch kontinuierliche Fortbildung auf einem höchst möglichen Stand zu halten und meine Kompetenzen weiter auszubauen.
Nähere Informationen zum Zertifikat finden Sie hier: www.brak.de


19.05. 2016
"Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?" in geänderter Auflage!
Meine Broschüre "Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?" habe ich gerade überarbeitet und erweitert. Die neue Auflage Mai 2016 gibt es hier: Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?

24.02. 2016
"Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?" in geänderter Auflage!
Meine Broschüre "Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?" wird hervorragend angenommen: Sie wurde bereits mehr als 1.000 Mal heruntergeladen. Zudem habe ich bereits über 1.000 gedruckte Exemplare an Besteller verschickt. Vielen Dank für das große Interesse und das wertvolle Feedback.
Ich habe die Broschüre nun nochmals überarbeitet und an einigen Stellen verbessert. Hier daher die neue Auflage Februar 2016: Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?


04.10. 2015
Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?
Auf vielfachen Wunsch habe ich das Urheberrecht einmal umfassend darauf beleuchtet, was alles erlaubt ist und die Ergebnisse in einer Broschüre zusammengestellt. Hier sind die Ergebnisse als freier Download zu finden: Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?


21.09. 2015
create & connect 2015 in Münster
(Workshops zu den Themen Konzertverträge und Bandverträge)

Am 24.10.2015 findet ab 11 Uhr im Jovel in Münster die diesjährige create & connect statt. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts "create music". Es werden viele tolle Workshops rund um das Thema Musik angeboten. Ich selbst werde Vorträge zu den Bereichen "Konzertverträge" und "Bandverträge" halten. Zu beiden Veranstaltungen gibt es ein ausführliches Skript mit vielen Infos und Checklisten. Zudem bin ich dieses Mal mit einem Messestand vertreten. Hier stehe ich gern für einen "juristisch-musikalischen" Plausch zur Verfügung und stelle die Dienstleistungen meiner Rechtsanwaltskanzlei vor. Ich freue mich auf Euren Besuch!


20.04. 2015
Workshops zu den Themen GEMA, GVL, KSK und Bandverträge
Im Mai und im Juni gibt es wieder Workshops zu interessanten Themen von mir! Die Macher des Projekts "create-music" haben mich zum wiederholten Male eingeladen. Bei der "Workshop-Tour 2015" halte ich zwei Vorträge:

Am So 10.05. 2015 um 15 Uhr dreht sich in der neuen Spinnerei in Dülmen alles um die beiden Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL, deren Grundlagen und Wirkungsweisen ich erklären werde. Zudem werde ich jeweils darauf eingehen, für wen sich eine Mitgliedschaft lohnt und welche Aufnahmebedingungen bestehen. Auch werde ich kurz über den Stand der alternativen Verwertungsgesellschaft c3s informieren.

Am Sa 13.06. 2015 um 15 Uhr bin ich bereits zum dritten Mal zu Gast im JiB in Münster. Dort spreche ich über GbR-Verträge für Musikbands. Faktisch ist jede Musikband eine GbR - das sieht das Gesetz vor. Ich werde darauf eingehen, was in einem GbR-Vertrag für Bands geregelt werden kann und sollte sowie welche vertraglichen Vereinbarungen innerhalb einer Band dazu beitragen können, dauerhaft Streit zu vermeiden. Außerdem werde ich auf das Thema Künstlersozialkasse eingehen. Es wird insbesondere darum gehen, wie diese Institution wirkt und wer ihr unter welchen Voraussetzungen beitreten darf.

Zu beiden Veranstaltungen gibt es ein ausführliches Skript mit vielen Infos und Checklisten. Selbstverständlich stehe ich auch nach den Veranstaltungen noch für Fragen zur Verfügung!

Anmeldung direkt über create music (beachtet die vielen weiteren tollen Workshopangebote!)
 

16.12. 2014

"Urheberrecht im Musikbereich"  (für Chorleiter und - vorstände)
Kürzlich führte ich in Lüdenscheid für den Sängerkreis Lüdenscheid e.V. ein Kurzseminar zum Thema Urheberrecht im Musikbereich durch. Das Seminar war besonders zugeschnitten für Chorvorstände und Chorleiter, die wissen wollten, was zu beachten ist, wenn sie eigene Werke verfassen und Werke anderer Künstler für die Nutzung in ihren Chören bearbeiten.
Ich kann berichten, dass es ein toller Tag war, den ich in Lüdenscheid mit den rund 40 interessierten Teilnehmern verbringen durfte.  Es macht immer wieder Spaß, mit Menschen zu arbeiten, die direkt in der musikalischen Praxis stecken.

Als Feedback kam vom Veranstalter Folgendes:

"Unser Eindruck aus dem Kreise des geschäftsführenden Vorstandes war sehr positiv. Das Seminar war strukturiert aufgebaut, so dass man gut folgen konnte. Zudem war der doch recht "trockene" Stoff durch die Gestaltung des Seminars, die von den Teilnehmern gestellten Fragen und die Praxisbeispiele sehr kurzweilig und interessant. Insgesamt hat uns das Seminar sehr gut gefallen und vor allem neues Wissen vermittelt." (Saschas Benner , geschäftsführender Vorstand des Sängerkreis Lüdenscheid e.V.)


27.08. 2014

Musikunterricht - Unterrichtsausfall: Wie ist die Rechtslage?
Unterrichtsstunden, die ausfallen, sind für Musikschulen und privat unterrichtende Instrumentallehrer ein häufiger Anlass für Auseinandersetzungen mit den Eltern der Schüler. Irrigerweise meinen Eltern oft, sie hätten einen grundsätzlichen Anspruch auf Nachholung einer ausgefallenen Stunde.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Zu unterscheiden ist grundsätzlich, von welcher Seite die Unterrichtsstunde abgesagt wird.

Der Schüler sagt ab
Kommt ein Schüler nicht zum Unterricht und kann in dieser Zeit kein anderer Schüler unterrichtet werden, ist das Honorar trotzdem zu zahlen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schüler krank ist oder aus anderen Gründen nicht zum Unterricht kommt.

Die Lehrkraft sagt ab
Der Vergütungsanspruch bleibt ebenfalls bestehen, wenn der Ausfall durch einen nicht in der Lehrkraft begründeten Ausfallgrund bedingt ist (Höhere Gewalt, z.B. Unwetter, Zugausfall ohne alternative Beförderungsmöglichkeit, etc.).

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Lehrkraft wegen eigener musikalischer Aktivitäten oder Fortbildungen den Unterricht ausfallen lassen muss. Der Grund für den Ausfall des Unterrichts liegt dann „in der Person“ der Lehrkraft und diese hat den Ausfall zu verantworten. In diesen Fällen muss die ausgefallene Stunde nachgeholt werden. Das gilt ebenfalls, wenn die Musikschuladministration den Unterrichtsausfall zu verantworten hat, also beispielsweise in der Unterrichtszeit Konferenzen ansetzt, an der die Lehrer teilnehmen müssen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, ohne dass die  Stunde nachgeholt werden muss, wenn die Lehrkraft für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne ihr Verschulden“ am Unterricht gehindert wird, vgl. § 616 Satz 1 BGB.

Bsp.: Der Lehrer bekommt eine Grippe (nicht in der Lehrkraft begründeter, unverschuldeter Ausfallgrund) und muss deshalb den vereinbarten Unterricht an einem einzelnen Termin (verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit) absagen. In diesem Fall muss der Schüler gleichwohl zahlen, ohne dass die Stunde nachgeholt werden müsste.

Damit wird deutlich, dass eine ausgefallene Unterrichtsstunde nach den gesetzlichen Regelungen nur in einem einzigen Fall nachgeholt werden muss: Wenn der Grund für den Ausfall des Unterrichts in der Person des Lehrers liegt (und dieser den Ausfall zu verantworten hat) und der Unterricht für eine verhältnismäßig lange Zeit ausfällt.

Streit vermeiden kann man, indem kulante Regelungen in den Vertrag aufgenommen werden, die die Fälle und dem Umfang der Nachholung des Unterrichts ausdrücklich regeln.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Wir beraten Sie gern.


16.06. 2014

Wir ziehen um!

Am kommenden Mittwoch ist es soweit: Unsere Kanzlei zieht um! Da wir Drensteinfurt als Standort in den letzten Jahren schätzen gelernt haben, wird der Umzug auch nur innerhalb der Stadt stattfinden. Unsere neue Adresse lautet: Efeuweg 17
Die Telefonnummer bleibt gleich.

Wir freuen uns darauf, Sie von nun an von unserem neuen Kanzleisitz aus beraten zu dürfen!


24.03. 2014

Einführung ins Urheberrecht für Musiker, Grundlagen der GEMA und der GVL

Am 09. Mai 2014 gebe ich an der Musikhochschule in Detmold ein zweiteiliges Seminar (15:30 Uhr bis 18:00 Uhr und 19:00 Uhr -21:00 Uhr) zu den Themen "Einführung ins Urheberrecht für Musiker" und "Grundlagen der GEMA und GVL" (geschlossene Veranstaltung, angehörige der Hochschule sind willkommen).
Im ersten Teil wird es um allgemeine Fragen zum Urheberrecht gehen, um die Definition der urheberrechtlichen Grundbegriffe sowie die Entstehung, den Umfang und die Einschränkung der Urheberrechte.
Im zweiten Teil erkläre ich zunächst anhand eines konkreten Beispiels , was ein Plagiat ist (und was es nicht ist). Anschließend folgt eine Vorstellung der Aufgaben und Funktionsweisen der Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL.

Ich freue mich wieder einmal auf einen spannenden Seminartag an der Musikhochschule in Detmold!


28.02. 2014

Rechtssichere Festival-Konzertverträge

Im Sommer ist wieder Festival-Zeit! Viele Veranstalter machen sich spätestens jetzt an das Line-Up und verschicken die Verträge an die auftretenden Musiker. 
Aber was kann bzw. sollte in einem Veranstaltungsvertrag geregelt werden?

Bei einem Veranstaltungsvertrag sollte man sich bspw. neben den genauen Auftrittsmodalitäten der Gruppen (Besetzung, Zeit, Art und Ort der Veranstaltung, Zeit des Soundchecks, Beginn und Ende des Auftritts) über die Höhe und Zahlungsweise der Gage Gedanken machen. Unter Umständen kann es interessant sein, die Künstler zur Darbietung eines bestimmten Programms zu verpflichten.  Auch die Zusatzleistungen (Catering während der Veranstaltung, Techniker, Hotel etc.) sollten genau geregelt werden.
Zu Konflikten führt oft der Ausfall der Band bzw. des Festivals oder auch der Abbruch der Veranstaltung. Ein Vertrag kann hier klare Regelungen über die Folgen bringen.
Geregelt werden können auch die Leistungsschutzrechte der Künstler und des Veranstalters.
Die hier genannten Regelungsvorschläge sind selbstverständlich nicht abschließend und decken nur einen Regelungskerbereich ab.

Viele Veranstalter verwenden Standardverträge aus dem Internet . Dabei wird aber oft nicht daran gedacht, dass Verträge deshalb gemacht werden, damit Konflikte in der Geschäftsbeziehung vermieden werden können. Standardverträge werden aber oft nicht den individuellen Situationen der Anwender gerecht. So können Regelungslücken entstehen, ohne dass den Parteien dies bewusst ist. Manchmal enthalten Standardverträge sogar Regelungsrichtungen, die der Verwender gar nicht möchte. Eine größere Rechtssicherheit bringt hier in vielen Fällen ein individueller und an die Situation des Veranstalters angepasster Vertrag.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Wir beraten Sie gern.


06.01. 2014
Relaunch unseres Internetauftritts
Wir haben unseren Internetauftritt und das corporate design unserer Kanzlei grundlegend überarbeitet. Sie finden an dieser Stelle nun noch mehr Informationen und können noch leichter mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns darüber, Ihnen unsere Web-Präsenz in neuem Gewand präsentieren zu können. Schauen Sie sich gern ausgiebig um!



03.12. 2013
Kick-off-Konferenz von "create music" im Ringlokschuppen Bielefeld
Am 30.11.2013 hat Rechtsanwalt Frank Bauchrowitz bei der Kick-off-Konferenz von "create music" einen Vortrag zu den Themen "Konzertverträge" und "GbR-Verträge für Musiker gehalten. Der Bericht zu dieser wirklich gelungenen Veranstaltung ist hier zu finden.























































Anrufen oder E-Mail schreiben!
Mehr erfahren über das Zertifikat
Frank Bauchrowitz - Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?