Während nebenberufliche Instrumental- oder Vokallehrer überwiegend mündliche Verträge mit ihren Schülern abschließen, sollten hauptberuflich tätige Musiklehrer oder Betreiber einer Musikschule klare vertragliche Vereinbarungen mit den Schülern bzw. deren Eltern treffen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Modalitäten des Musikunterrichtes schriftlich genau festzulegen.
Streitfälle bestehen häufig hinsichtlich der Unterrichtsvergütung im Krankheitsfall von Lehrkraft oder Schüler. Auch kommt es oft zu Konflikten, wenn der Schüler oder auch der Musiklehrer / die Musikschule den Unterrichtsvertrag kündigen möchte.
Ich erstelle und prüfe für Musik- und Vokallehrer sowie Musikschulen individuelle Unterrichtsverträge. Zudem übernehme ich die Geltendmachung des Unterrichtsentgeltes gegenüber Ihren säumigen Vertragspartnern.
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