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Künstlersozialkasse


Selbstständige Künstler und Publizisten können eine finanzielle Unterstützung bei ihren Beiträgen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, wenn sie Mitglieder der Künstlersozialkasse sind. Wie Angestellte eines Unternehmens zahlen die versicherten Künstler nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, die andere Beitragshälfte wird aus Bundesmitteln und einer Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Dabei zahlen Unternehmen wie Tonträgerhersteller, Verlage und Konzertveranstalter 30% und der Bund 20% der Beiträge. Damit soll erreicht werden, dass künstlerisch tätige Freiberufler die gleiche soziale Absicherung wie Arbeitnehmer erhalten.

Ich berate Sie bei der Frage, ob Sie Mitglied der Künstlersozialkasse werden können. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, der von der KSK abgelehnt wurde, überprüfe ich für Sie diesen Bescheid und lege ggf. Rechtsmittel für Sie ein.

Für Unternehmen prüfe ich, ob sie die Künstlersozialabgabe zu leisten haben. Sollten Sie bereits einen aus Ihrer Sicht unrechtmäßigen Abgabenbescheid von der KSK erhalten haben, prüfe ich für Sie, inwieweit ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat und setze Ihre Rechte gegebenenfalls gerichtlich durch.


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