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Konzert- und Auftritt

Konzertverträge


Durch einen Konzertvertrag, der auch oft Engagementvertrag genannt wird, werden die genaueren Modalitäten eines zu erbringenden Konzertes mit dem Musiker oder der Band geregelt. Dazu gehören zum Beispiel Klauseln über die Gage und deren Zahlungsmodalitäten, die genaue Beschreibung der Umstände des Auftritts (Ort, Zeit, Dauer etc.), die Festlegung der Nebenpflichten (z.B. Nebenkosten für Technik, Werbung etc).
Außerdem kann geregelt werden, was bei einem Ausfall der Veranstaltung geschieht z.B. wenn der/die Musiker verhindert ist/sind, wer in welchem Umfang haftet und welche Versicherungen von wem abzuschließen sind.

Ich erstelle für Veranstalter, Konzertvermittler oder Bands individuelle Konzertverträge zu pauschal vereinbarten Preisen.

Außerdem prüfe ich für Musiker und Bands Konzertverträge und führe ggf. die Verhandlungen mit dem Vertragspartner.

Auftritts- und Veranstaltungsrecht

Das Veranstaltungsrecht betrifft im musikrechtlichen Bereich vor allem die rechtlichen Aspekte, die mit der Durchführung von Konzerten zusammenhängen. Dabei kommt einerseits eine Vielzahl von vertraglichen Beziehungen zustande: mit dem Veranstalter, den Musikern, den Besuchern, den Sponsoren und dem Betreiber des Veranstaltungsortes.

Andererseits sind aber auch öffentlich-rechtliche Vorschriften von Bedeutung, z.B. das Versammlungsstättenrecht, die Vorschriften hinsichtlich der Künstlersozialabgabe, das Recht der Verwertungsgesellschaften (insbesondere das der GEMA), die sogenannte Ausländersteuer, die Gewerbeordnung und das Gaststättenrecht.

Ich berate Sie zum einen hinsichtlich der vertraglichen Fragen Ihrer Veranstaltung (Konzertverträge, Gastspielverträge, Hallenmietverträge, Eintrittskarten, Sponsoringverträge etc.). Aber auch im Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen und öffentlich-rechtlichen Vorgaben stehe ich Ihnen gern zur Seite.


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