Zur Startseite

Aufnahmeproduktion

Aufnahmeproduktionsvertrag


Diejenigen, die Musik spielen oder wirtschaftliche und organisatorische Leistungen erbringen, können sogenannte Leistungsschutzrechte erwerben. Hiervon profitieren z.B. Musiker, Tonträgerhersteller und Veranstalter. Ein Leistungsschutzrecht entsteht allein durch die Erbringung der Leistung, also z.B. das Darbieten von Musik, das Herstellen eines Tonträgers oder das Veranstalten eines Konzertes. 
Der Inhaber von Leistungsschutzrechten kann entscheiden, ob und wie er seine Leistung veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, ausstellen, öffentlich wiedergeben oder bearbeiten lassen möchte. Diese Rechte werden vom Gesetzgeber aber teilweise eingeschränkt, z.B. durch das Recht zur Privatkopie bei CDs.

Für den Fall, dass Ihre Darbietung oder Aufnahme unbefugt verwendet und/oder ausgewertet wird, übernehme ich für Sie die Abmahnung und gegebenenfalls die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Beratungsanfrage

Künstlervertrag


Sofern Musiker Aufnahmen von ihren Interpretationen nicht selbst finanzieren können, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit einem Label. Mit diesem schließen die Musiker dann einen Künstlervertrag ab. Hierbei trägt das Label die Produktionskosten und übernimmt die Organisation der Aufnahme. Im Gegenzug ist es am Entstehungsprozess als Entscheidungsträger beteiligt und darf mittels Lizenzierung durch die Musiker die Aufnahmen wirtschaftlich verwerten.

Die Vereinbarungen in einem Künstlervertrag betreffen in der Regel mindestens:
die genaueren Umstände der Produktion der Aufnahmen und deren Veröffentlichung,
die Rechteeinräumung, gegebenenfalls die exklusive Bindung des Musikers oder der Band an das Label, die Vergütung des Künstlers und die Dauer des Vertrages.

Für Musikproduktionsunternehmen erstelle ich Entwürfe für Künstler(exklusiv)verträge.
Musikern und Bands biete ich die Möglichkeit, die ihnen zur Unterzeichnung vorgelegten Verträge zu prüfen, auf Risiken hinzuweisen und ggf. die Verhandlung mit dem Produktionsunternehmen zu übernehmen.

Beratungsanfrage

Aufnahmeübernahmevertrag (Bandübernahmevertrag)

Beim Aufnahmeübernahmevertrag (früher: Bandübernahmevertrag) handelt es sich um einen Lizenzvertrag zwischen einem Tonträgerhersteller und einem Lizenznehmer, meist einem Label. Haben also Musiker oder Bands die Möglichkeit, in einem Tonstudio auf eigene Kosten eine Aufnahme zu produzieren, können sie diese einem Label zur wirtschaftlichen Auswertung lizenzieren. Da die Musiker das wirtschaftliche Risiko der Aufnahme getragen haben, können sie im Rahmen eines Bandübernahmevertrages mit höheren Lizenzen rechnen, als bei einem Künstlervertrag.

Die Vereinbarungen in einem Aufnahmeübernahmevertrag betreffen in der Regel mindestens die genaueren Umstände der Veröffentlichung der Aufnahmen, den Umfang der Rechteeinräumung, ggf. die exklusive Bindung der Musiker an das Label und die Titelexklusivität, die Vergütung des Künstlers und die Dauer des Vertrages.

Ich erstelle für Labels Aufnahmeübernahmeverträge. Zudem prüfe ich für Musiker Verträge und verhandle bei Bedarf mit dem Vertragspartner.

Beratungsanfrage

Produzentenverträge

Gerade im Bereich der Unterhaltungsmusik benötigen Musiker oft die Unterstützung eines künstlerischen Produzenten, damit professionelle Aufnahmen entstehen können.Der Produzent wird dafür entweder für ein Label tätig, wenn die Musiker mit diesem einen Künstlervertrag abgeschlossen haben. Er kann aber auch als Auftragsproduzent die Aufnahme unter eigener Organisation mit den Musikern herstellen. Hat der Produzent auf den gesamten Produktionsprozess künstlerisch-inhaltlich Einfluss genommen, kann er auch Leistungsschutzrechte erwerben. Hat er zudem gestalterischen Einfluss auf das eingespielte Werk, kann er sogar Miturheberrechte erwerben.

In einem Produktionsvertrag wird daher geregelt, welche Rechte der Produzent dem Label in welchem Umfang einräumt. Außerdem wird regelmäßig die Vergütung und die Dauer des Vertrages geregelt.

Für Produzenten erstelle ich Entwürfe für Produzentenverträge.
Musikern und Bands biete ich die Möglichkeit, die ihnen zur Unterzeichnung vorgelegten Verträge zu prüfen, auf Risiken hinzuweisen und ggf. die Verhandlung mit dem Produzenten zu übernehmen.

Beratungsanfrage

Tonstudios (AGBs)


Tonstudiobetreiber betreuen zuweilen eine Produktion gleichzeitig als künstlerische Produzenten. Sie haben dann oft auch auf die Gestaltung der Komposition Einfluss und beraten die Musiker bei deren angemessener Interpretation. Außerdem führen sie das Mixing und Mastering durch oder überwachen dies. Anschließend wird die fertige Aufnahme dann mittels eines Bandübernahmevertrages an ein Label lizenziert.

Tonstudiobetreiber bzw. künstlerische Produzenten können bei den Verträgen hinsichtlich der Produktion zur Vereinfachung allgemeine Geschäftsbedingungen einbeziehen.
Hier können z.B. Vereinbarungen über den Produktionsablauf und den Umfang der Lizenzierung getroffen werden. Es können die Gewährleistungsrechte der Musiker, die Vergütung und die Haftung des Produzenten, die Mitwirkungspflichten der Musiker und viele andere Regelungen vereinbart werden.
 
Ich erstelle und prüfe für Tonstudios und künstlerische Produzenten individuelle allgemeine Geschäftsbedingungen.


Sie haben Fragen?
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf,
per
E-Mail oder Telefon.
Ich berate Sie gern!












































Anrufen oder E-Mail schreiben!
Mehr erfahren über das Zertifikat
Frank Bauchrowitz - Musik kopieren, aufführen, downloaden - alles verboten?