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GEMA & GVL

GEMA & C3S


Jeder Urheber kann selbst über die Verwertung seiner Werke bestimmen. Das birgt das Problem, das jeder Verwerter von Musik, den Urheber ausfindig machen müsste, um die Nutzungsrechte anzufragen, die Lizenzen auszuhandeln und diese an den Urheber auszuzahlen. Genau dieses Problem entschärft die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Sie dient als Mittler zwischen Urheber und Verwerter und tritt für die Rechte der Urheber bzw. die Mitglieder der GEMA ein.

Zu den Aufgaben der GEMA gehört u.a. der Abschluss von Wahrnehmungsverträgen mit den Urhebern, die treuhänderische Verwaltung der Rechte, die Vergabe der Nutzungs-rechte an Lizenznehmer, die Inkassodurchführung, die Verteilung der Tantiemen an die Mitglieder und die Überwachung und Prüfung der Nutzungsrechte bei Verwertern

Zurzeit (Stand: Mitte 2017) gründet sich die alternative Verwertungsgesellschaft c3s. Welche genauen Möglichkeiten diese junge Verwertungsellschaft bietet, steht noch nicht genau fest. Ich werde hierüber informieren.

Ich berate im Bereich GEMA unter anderem rund um die Themen Mitgliedschaft, Wahrnehmungsvertrag und Tantiemen.

Beratungsanfrage

GVL


Die Aufgabe der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) ist es, für die folgenden Zweit- und Drittverwertungen eine Vergütung einzuziehen:

• die öffentliche Wiedergabe und private Vervielfältigung aufgenommener und gesendeter Live Musik
• die Sendung, öffentliche Wiedergabe, Weiterleitung in Kabelnetze und die private Vervielfältigung erschienener Tonträger.

Zum anderen ist die GVL damit beauftragt, die eingenommenen Gelder an die leistungsschutzberechtigten Mitglieder, d.h. Musiker und Tonträgerhersteller, zu verteilen. 

Ich berate Sie im Bereich GVL unter anderem rund um die Themen Mitgliedschaft, Wahrnehmungsvertrag und Tantiemen.


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