Die erste Schilderung Ihres Anliegens per E-Mail oder Telefon kostet Sie: nichts
Sofern Sie mich
per E-Mail kontaktiert haben,
informiere ich Sie darüber, ob ich Ihnen weiterhelfen kann, zu welchen Konditionen ich für Sie tätig werden würde und welche Kosten in etwa entstehen. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten.
Bei einer
Kontaktaufnahme per Telefon teile ich Ihnen ebenfalls nach der Schilderung Ihres Falls mit, ob Ihr Anliegen in meinem Beratungsgebiet liegt. Außerdem werde ich Ihnen meinen Minutensatz mitteilen. Sie können dann entscheiden, ob ich Sie weiter kostenpflichtig beraten soll. Sofern Sie sich hierzu entscheiden, entstehen ab dann die vereinbarten Gebühren.
Wie hoch ist der Vergütungssatz?
In Deutschland gibt es vermutlich nicht sehr viele Kanzleien, die ausschließlich Musiker und in angrenzenden Berufen tätige Mandanten beraten. Entsprechend selten werden die Rechtsdienstleistungen meiner Kanzlei in dieser konzentrierten Form angeboten.
Im Vergleich zu anderen Kanzleien genieße ich an meinem Standort im Münsterland allerdings mäßige Lebenshaltungs- und Immobilienpreise. Zudem sind die Kanzleikosten aufgrund meiner bevorzugten Beratungskanäle (per E-Mail und Telefon) und anderer Faktoren vergleichsweise gering.
Nach einer auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Umfrage wurden 2018 Mittelwerte für bundesweite Rechtsanwaltsstundensätze ermittelt. Meine Honorarsätze liegen etwas über diesen Mittelwerten und berücksichtigen u.a. Umfang und Schwierigkeit des Mandats.
Welche Tätigkeiten rechne ich ab?
Ein ebenso wichtiger Faktor wie die Stundensatzhöhe, ist der Umfang der tatsächlich abgerechneten Tätigkeitszeit. Ich weise auf meinen Abrechnungen die Zeit aus, die ich für die einzelnen Tätigkeiten tatsächlich aufgewandt habe. Minutengenau. Abrechenbare Tätigkeiten sind z.B. die Aufnahme und Analyse des Sachverhalts, die Prüfung oder Erstellung von Vertragswerken und Schriftsätzen, Recherchetätigkeiten, Sichten von Unterlagen des Mandanten, direkte Beratung des Mandanten z.B. per Telefon oder E-Mail, etc.
Wenn ich mich erst in ein Rechtsproblem einlesen musste oder ich mich bei der Prüfung verzettelt habe, berechne ich diese Zeit selbstverständlich nicht und ziehe sie daher auf der Rechnung wieder ab.
Unterm Strich rechne ich also nur die Zeit ab, die für die Bearbeitung der Sache unbedingt nötig gewesen wäre und im Zusammenhang mit der juristischen Tätigkeit steht.
Bei einer gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen oder im behördlichen Verfahren (z.B. gegen die Künstlersozialkasse) erfolgt die Abrechnung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gern erstelle ich Ihnen vorab eine Kostenrisikoberechnung.