Auftrittsvermittlung
Musiker und Bands, die nicht in der Lage sind, ausreichende Auftrittsmöglichkeiten zu akquirieren, können diese Aufgabe einer Künstlervermittlung beziehungsweise einer Künstleragentur oder einen Booker übertragen.
Diese vermitteln den Musiker oder die Band auf der Basis eines Agenturvertrages für Konzertauftritte. Die Vertragsgestaltung ähnelt der eines Maklervertrages: Die Agentur bietet dem Musiker Auftrittsmöglichkeiten an. Sofern dieser eine solche wahrnimmt, also mit dem Veranstalter ein Vertrag zustande kommt, erhält die Agentur eine Provision.
Die Höhe der Provision ist Verhandlungssache und bewegt sich meist in einem Bereich zwischen 15 und 20% der Einnahmen aus den vermittelten Konzerten.
Ich erstelle und prüfe für Agenturen, Booker, Musiker und Bands individuelle Künstlervermittlungsverträge.