Arbeitsrecht Bühne
Das Arbeitsrecht der Orchestermusiker und Bühnensänger wird ganz maßgeblich von Tarifverträgen geprägt. Für Orchestermusiker ist dies der Tarifvertrag für Musiker an Kulturorchestern (TVK) und für Gesangssolisten und Chorsänger der Normalvertrag Bühne (NV-Bühne). Viele Orchestermusiker und Sänger werden aber auch als sog. freie Mitarbeiter mit sog. Gastverträgen an den Bühnen beschäftigt.
Ich berate Musiker an Bühnen und Bühnenträger in allen tarifrechtlichen Fragen. Zudem prüfe und entwerfe ich individuelle Gastverträge.