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Band und Ensemble

Verträge für Ensembles und Bands


Sobald sich mindestens zwei Musiker zum gemeinsamen Musizieren zusammenschließen, bilden sie eine sog. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der Gründungsvertrag für eine GbR bedarf entgegen einer weit verbreiteten Meinung keiner bestimmten Form, er kann damit auch einfach nur durch gemeinsames Musizieren und Auftreten ohne weitere Absprache zustande kommen und muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Zwischen den Bandmitgliedern entstehen automatisch die gesetzlichen Pflichten, die das Gesetz regelt. Gerade bei Bands und Ensembles werden die gesetzlichen Regelungen der tatsächlichen Interessenlage der Gesellschafter aber selten gerecht. Das betrifft z.B. die von den Gesellschaftern zu leistenden Beiträge, die Anteile an Gewinn und Verlust, die Geschäftsführung, die Kontrollrechte sowie die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung eines Gesellschafters. Bis auf wenige Ausnahmen können die gesetzlichen Bestimmungen allerdings durch Vertrag interessengerecht angepasst werden.

Ich entwerfe und prüfe für Bands und Ensembles GbR-Verträge.


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